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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hegewald Inspiriert Wohnen, 5333 Baldingen

  1. Allgemeine Bestimmungen
    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma „Hegewald AG“ (nachfolgend „Hegewald“)und ihren Kunden. Anwendbar ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils aktuelle Fassung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich. Davon abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden durch Hegewald nicht anerkannt.
    3. Die in den Unterlagen und auf der Homepage von Hegewald enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts, -Mass- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich.
    4. Seitens des Kunden schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege getätigte Bestellungen sind verbindlich. Eine Auftragsbestätigung erfolgt jeweils per e-mail.
    5. Preisänderungen vorbehalten.
  1. Lieferbedingungen
    1. Die Lieferung erfolgt erst nach Eingang des in Rechnung gestellten Betrages.
    2. Die bestellte Ware wird so rasch wie möglich an die vom Kunden angegebene Adresse ausgeliefert. Falls ein Produkt nicht sofort lieferbar ist, wird dies und der voraussichtliche Liefertermin in der Auftragsbestätigung erwähnt. Hegewald ist zu Teillieferungen berechtigt.
    3. Beträgt die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferfrist mehr als zwölf Wochen, kann der Kunde innert 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung vom Vertrag zurücktreten. Ausgenommen sind Waren, bei denen ausdrücklich eine längere Lieferfrist erwähnt ist.
    4. Der Kunde übernimmt die Versandkosten. Diese sind Bestandteil des Rechnungsbetrags.
    5. Die Versandkosten für Sperrgut beinhalten die Kosten für die Lieferung bis zur Haustür. Voraussetzung ist eine durch LKWs befahrbare Strasse bis zur Abladestelle. Umlad auf  Bergbahnen, Seilbahnen, Elektowagen etc. vor allem bei autofreien Ortschaften (zB. Zermatt, Saas Fee, Bettmeralp usw.), werden mit dem effektiven Aufwand, bzw. Kosten zusätzlich verrechnet.
    6. Nutzen und Gefahr der Sache gehen mit deren Versendung auf den Kunden über. Der Abschluss einer Transportversicherung ist Sache des Bestellers.
  1. Zahlungsbedingungen
    1. Der Kaufpreis wird sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig.
    2. Im Falle eines Rücktritts gemäss Ziff. 2 lit. c) hat der Kunde das Anrecht auf Rückerstattung des eingezahlten Betrages. Nach Wahl des Kunden erfolgt die Rückerstattung auf ein Konto des Kunden oder wird als Gutschrift zurückbehalten. Die Gutschrift kann innerhalb von 12 Monaten eingelöst werden.
    3. Die Zahlung hat vor Versand der Ware durch Hegewald mit Eurocard/Mastercard, Visa, Postcard oder Yellownet zu erfolgen. Sofern Hegewald die Ware gegen Nachnahme versendet, gehen die Nachnahmekosten zu Lasten des Kunden.
    4. Kreditkarten: Um Missbrauch zu vermeiden ist die Zahlung mit Kreditkarten nur möglich, wenn Kreditkarteninhaber und Besteller übereinstimmen. Die Adresse des Kreditkarteninhabers muss demnach jeweils mit der Lieferadresse übereinstimmen.
    5. Nachnahme: Bei Verweigerung der Annahme eines Nachnahmepaketes stellt Hegewald dem Kunden SFr. 50.-- Bearbeitungsgebühr und zusätzlich 20% des Warenwertes in Rechnung.
    6. Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge sind in Schweizer Franken zu entrichten.
    7. Im Verzugsfalle verrechnet Hegewald für die entstandenen Mahnkosten eine Mahnkostenpauschale in der Höhe von SFr. 20.--. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Forderung durch ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt entstandene Aufwendungen, bleiben vorbehalten.
    8. Im Verzugsfalle schuldet der Kunde zudem Verzugszins in der Höhe von 5% per Annum.
  1. Eigentumsvorbehalt
    1. Das Eigentum an der Kaufsache verbleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag bei Hegewald. Hegewald ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt an der Kaufsache im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Bei Zahlungsverzug ist Hegewald berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache zurückzufordern.
    2. Hegewald behält sich vor, eine Bonitätsprüfung über den Kunden durchzuführen und im Falle eines negativen Ergebnisses vom Vertrag zurückzutreten.
    3. Für den Fall, dass ein Lieferant trotz vertraglicher Verpflichtung die bestellte Ware nicht mehr liefert und dies zu einem von Hegewald unverschuldeten, nicht nur vorübergehenden Leistungshindernis führt, ist Hegewald zum entschädigungslosen Rücktritt berechtigt. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Kaufsache wird Hegewald dem Kunden gegenüber unverzüglich den Vertragsrücktritt erklären und bereits erbrachte Gegenleistungen zurückerstatten.
  1. Zölle, Mehrwertsteuer
    1. Bei Warenlieferungen ins Ausland können Einfuhrabgaben anfallen, die der Kunde zu tragen hat. Diese variieren je nach Zollgebiet. Der Kunde ist für die ordnungsgemässe Abfuhr der notwendigen Zölle und Gebühren selbst verantwortlich. Einfuhrabgaben sind keine Versandkosten und sind demnach nicht im in der Auftragsbestätigung genannten Preis inbegriffen.
    2. Für Lieferungen innerhalb der Schweiz enthält der in der Auftragsbestätigung genannte Preis die geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. (Erhöhungen des Kaufpreises infolge Änderungen des Steuersatzes bleiben jederzeit vorbehalten). Bei Exporten in andere Länder (ausserhalb der Schweiz), ist der in der Auftragsbestätigung genannte Preis als Nettopreis exklusive Mehrwertsteuer zu verstehen.
  1. Sachgewährleistung und Haftung
    1. Für alle Lieferungen beträgt die Garantiefrist 24 Monate ab Bestelldatum, falls nicht eine andere Garantiefrist ausdrücklich vereinbart worden ist. Veränderungen der Produkte, die durch den natürlichen Alterungsprozess entstanden sind, sind nicht als Mängel anzusehen und sind demnach von der Gewährleistung ausgeschlossen. Verschleissteile, unter Anderem Fusskappen von Gartentischen und Stühlen, sind von der Garantie ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren umgehend nach Erhalt sorgfältig zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt schriftlich zu rügen, ansonsten jeglicher Anspruch auf Garantieleistungen entfällt. Im Falle von Mängeln hat der Kunde Anspruch auf Ersatz der mangelhaften Ware. Weitergehende Ansprüche wie z.B. Kaufpreisminderung oder Schadensersatz werden hiermit soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Hegewald behält sich das Recht vor zu entscheiden, ob ein mangelhaftes Produkt repariert oder durch  mängelfreie Ware ersetzt wird. Ferner behält sich Hegewald das Recht vor, das mangelhafte Produkt vor Ort selbst zu beurteilen. Die Garantie erlischt, wenn ohne schriftliche Zustimmung von Hegewald Änderungen oder Reparaturen vorgenommen werden. Zudem darf das Produkt bei erkanntem Mangel weder verarbeitet noch eingebaut werden. Für Folgeschäden, Verlust oder Schaden infolge unsachgemässer Behandlung wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Sollte es sich bei Produkten, welche innerhalb der Garantiefrist direkt durch Hegewald ausgetauscht werden, nachträglich um einen vom Hersteller nicht anerkannten Garantiefall handeln, behält sich Hegewald das Recht vor, allfällige diesbezügliche Kosten weiterzuverrechnen.
    2. Falls Hegewald für Produkte innerhalb der Garantiefrist nur beschränkt Reparaturen durchführen kann, kann der Kunde an die zuständige Reparaturstelle der Produkte- Hersteller verwiesen werden.
    3. Soweit die gesetzlichen Bestimmungen es erlauben, wird jegliche Verpflichtung von Hegewald zur Zahlung von Schadensersatz ausgeschlossen. Insbesondere haftet Hegewald nicht für Schäden, die auf natürlichen Verschleiss oder unsachgemässen Gebrauch zurückzuführen sind oder für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Ferner übernimmt Hegewald keinerlei Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare sowie indirekte Schäden, die dem Käufer oder einem Dritten entstehen können.
    4. Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu berücksichtigen. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz. Derartige Unterschiede sind nicht als Mangel anzusehen und können nicht zu Sachgewährleistungsansprüchen des Kunden führen.
  1. Produkte - Angebot
    1. Änderungen im Design bzw. im technischen Bereich, welche sich auf die Funktion und Qualität eines Artikels nicht nachteilig auswirken, sind vorbehalten.
  1. Rückgaberecht / Vertragsrücktritt
    1. Die Rückgabe oder der Umtausch von einwandfreien Produkten ist ausgeschlossen. Rücksendungen von beschädigten Produkten ausschliesslich nach schriftlicher Bestätigung per Email oder Support Ticket System.
    2. Sollte ein Produkt nicht mehr lieferbar sein, kann Hegewald entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten.
  1. Gerichtsstand
    1. Sämtliche mit Hegewald abgeschlossenen Verträge unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zurzach.
  1. Schlussbestimmungen
    1. Hegewald behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern.


Baldingen, 01.01.2013